...Zwischenzeitlich stand natürlich noch die Einzelabnahme bei der MFK Bern an. Im Vorfeld nahm ich Kontakt mit dem zuständigen Hallenchef auf und habe unser Projekt mit ihm besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt. Mit diesem Vorgehen vermeidet man unliebsame Überraschungen bei der Abnahme!!
Wir haben uns für die Einzelabnahme entschlossen weil:
- Kosten für die Nachrüstung einer Lärmschutzwanne (im zivilen Typenschein / Typengenehmigung erforderlich) decken sich mit einer Lärmmessung beim DTC.
- Mit der Lärmmessung habe ich auch zugleich nachgewiesen dass die grössere Bereifung die Lärmwerte nicht nachteilig verändert. (zumal die grössere Bereifung die Lärmwerte so stark ins Positive beeinflusst dass man keine Lärmschutzwanne mehr braucht!!!)
- Mit der Einzelabnahme benötigen wir Jahrgangsbedingt keinen hinteren Unterfahrschutz !!
- Man benötigt keine Bestätigungen vom Fahrzeug Hersteller !!
Als ich alle nötigen Bestätigungen und Berichte zusammen hatte haben wir den Prüftermin ausgemacht. Am besagten Tag fuhr ich bester Laune zur Prüfstelle und siehe da die Abnahme lief OHNE Probleme ab. Innerhalb kürzester Zeit war alles begutachtet, ausgemessen und und geschrieben. Besten Dank nochmals an den Prüfer und den Hallenchef!!!
Einen Punkt gab es dann aber noch zu bemängeln. Uns allen ist entgangen dass das Fahrzeug ja länger als 6 Meter ist und somit mit Seitenblinker ausgerüstet sein muss :-) Dies habe ich dann noch als Auflage bekommen.....
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